Wichtige Neuigkeiten zum Jahreswechsel

Wichtige Neuigkeiten zum Jahreswechsel

Das ändert sich 2020

 

1.    Zahlencheck 2020

Im Folgenden finden Sie einen kleinen Überblick zu den zahlenmäßigen Änderungen für 2020:

  2020 2019

Grundfreibetrag steigt

9.408 EUR

9.168 EUR

Kinderfreibetrag steigt

7.812 EUR pro Jahr
und Elternpaar

7.620 EUR pro Jahr
und Elternpaar

Steueranteil für Neurentner steigt

Es bleiben nur noch 20 % der ersten               
vollen Jahresbruttorente steuerfrei

22 %

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt      
um 0,1 Punkte

2,4 Prozent

2,5 Prozent

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

9,35 EUR / Stunde

9,19 EUR / Stunde

Umsatzsteuersatz bei Zugfahrten und
Monatshygieneartikeln für Damen

7 %

19 %

Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand:                                    
24 Stunden Abwesenheit
An- und Abreisetag
mehr als 8 Stunden Abwesenheit


28 EUR
14 EUR
14 EUR


24 EUR
12 EUR
12 EUR

Bundesumzugskostenpauschale bei
beruflich bedingtem Umzug:
Ledige
Ehepartner
jedes weitere Haushaltsmitglied



820 EUR
1.639 EUR
361 EUR



811 EUR
1.622 EUR
357 EUR

 
2.     Weitere Änderungen im Überblick 

  • Zwingende Abgabe der Steuererklärungen
    Wer verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, sollte dies unbedingt pünktlich tun. Wird die Erklärung erst 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres abgegeben, wird ab sofort automatisch ein Verspätungszuschlag festgesetzt.

     
  • Förderung der E-Mobilität
    Elektrolieferfahrzeuge und Lastenfahrräder
    Die Elektromobilität soll weiter gefördert werden. Deshalb wird ab dem Jahr 2020 für elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge und Lastenfahrräder eine Sonderabschreibung eingeführt. Diese beträgt im Anschaffungsjahr 50 % und gilt nur für neue Fahrzeuge / Fahrräder.

     
  • Ladenkassen und Bon-Ausgabepflicht – strengere Regeln für Registrierkassen
    Spätestens ab dem 01. Oktober 2020 dürfen Unternehmer grundsätzlich nur noch Kassen, die mit einer sog. zertifizierten Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sind, einsetzen.
    Ausnahme: Kassen, die Einzelaufzeichnungen vornehmen können und nicht nachrüstbar sind, können noch bis Ende 2022 genutzt werden.
    Keinen Aufschub gibt es hingegen bei der Pflicht, jedem Kunden den Kassenbon mitzugeben!

     
  • Steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen
    Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien sollen steuerlich gefördert werden.
    Hierunter fallen z. B. ein Heizungsaustausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden.
    Die Kosten hierfür sollen künftig mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von 3 Jahren, in Höhe von maximal 40.000 EUR pro Objekt, steuerlich in Abzug gebracht werden können.

     
  • Familien
    Krankenkassenbeiträge der Kinder können von den Eltern in Ihrer Steuererklärung angesetzt werden, wenn diese die Kosten im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung tragen.

 

Sie haben noch weitere Fragen zum Jahreswechsel? Dann wenden Sie sich gerne an Ihre NAT AG Steuerberatungsgesellschaft in Reutlingen, Neuffen, Gammertingen und Metzingen!