1. Zahlencheck 2020
Im Folgenden finden Sie einen kleinen Überblick zu den zahlenmäßigen Änderungen für 2020:
2020 | 2019 | |
Grundfreibetrag steigt | 9.408 EUR | 9.168 EUR |
Kinderfreibetrag steigt | 7.812 EUR pro Jahr | 7.620 EUR pro Jahr |
Steueranteil für Neurentner steigt | Es bleiben nur noch 20 % der ersten | 22 % |
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt | 2,4 Prozent | 2,5 Prozent |
Gesetzlicher Mindestlohn steigt | 9,35 EUR / Stunde | 9,19 EUR / Stunde |
Umsatzsteuersatz bei Zugfahrten und | 7 % | 19 % |
Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand: |
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Bundesumzugskostenpauschale bei |
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2. Weitere Änderungen im Überblick
- Zwingende Abgabe der Steuererklärungen
Wer verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, sollte dies unbedingt pünktlich tun. Wird die Erklärung erst 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres abgegeben, wird ab sofort automatisch ein Verspätungszuschlag festgesetzt.
- Förderung der E-Mobilität
Elektrolieferfahrzeuge und Lastenfahrräder
Die Elektromobilität soll weiter gefördert werden. Deshalb wird ab dem Jahr 2020 für elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge und Lastenfahrräder eine Sonderabschreibung eingeführt. Diese beträgt im Anschaffungsjahr 50 % und gilt nur für neue Fahrzeuge / Fahrräder.
- Ladenkassen und Bon-Ausgabepflicht – strengere Regeln für Registrierkassen
Spätestens ab dem 01. Oktober 2020 dürfen Unternehmer grundsätzlich nur noch Kassen, die mit einer sog. zertifizierten Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sind, einsetzen.
Ausnahme: Kassen, die Einzelaufzeichnungen vornehmen können und nicht nachrüstbar sind, können noch bis Ende 2022 genutzt werden.
Keinen Aufschub gibt es hingegen bei der Pflicht, jedem Kunden den Kassenbon mitzugeben!
- Steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen
Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien sollen steuerlich gefördert werden.
Hierunter fallen z. B. ein Heizungsaustausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden.
Die Kosten hierfür sollen künftig mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von 3 Jahren, in Höhe von maximal 40.000 EUR pro Objekt, steuerlich in Abzug gebracht werden können.
- Familien
Krankenkassenbeiträge der Kinder können von den Eltern in Ihrer Steuererklärung angesetzt werden, wenn diese die Kosten im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung tragen.
Sie haben noch weitere Fragen zum Jahreswechsel? Dann wenden Sie sich gerne an Ihre NAT AG Steuerberatungsgesellschaft in Reutlingen, Neuffen, Gammertingen und Metzingen!