Wer ist zur Meldung im Transparenzregister verpflichtet?
Juristische Personen des Privatrechts (Kapitalgesellschaften) und eingetragene Personengesellschaften haben die Meldung über die wirtschaftlichen Berechtigten ins Transparenzregister vorzunehmen. Somit sind folgende Rechtsformen davon betroffen:
- GmbH
- AG
- GmbH & Co. KG
- KG
- OHG
- Eingetragener Kaufmann
Was bedeutet „wirtschaftliche Berechtigte“?
Als wirtschaftliche Berechtigte im Sinne des Geldwäschegesetzes gelten natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Gesellschaft steht.
Bei Kapitalgesellschaften:
Jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar
- mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder
- mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder
- auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt
Bei eingetragenen Personengesellschaften:
- KG bzw. GmbH & Co. KG:
- Komplementär einer KG immer
- Kommanditist, wenn er kontrollierende Stellung hat
- Sonstige (OHG / eingetragener Kaufmann) - Alle Personen, aus denen die Personengesellschaft besteht
Wie erfolgt die Meldung im Transparenzregister?
Die Meldung kann über Transparenzregister erfolgen.
Verstoß Meldepflicht?
Erfolgt keine Meldung im Transparenzregister, können Bußgelder aufgrund einer Ordnungswidrigkeit festgesetzt werden.