Update Corona-Hilfsprogramme (Stand: Dezember 2021)

Update Corona-Hilfsprogramme (Stand: Dezember 2021)

A)    Überbrückungshilfe III PLUS

1.    Laufzeit
Gefördert wird der Zeitraum von Juli 2021 bis Dezember 2021. Die Antragsfrist wurde bis 31. März 2022 verlängert.


B)    Überbrückungshilfe IV

1.    Laufzeit
Der Förderzeitraum läuft von Januar 2022 bis März 2022.

2.    Fördervoraussetzungen
Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV werden zeitnah veröffentlicht.

3.    Eigenkapitalzuschuss
Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV wird weiterhin ein sog. Eigenkapitalzuschuss gewährt.

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % im Förderzeitraum von November 2020 bis März 2022.

Der Eigenkapitalzuschuss beträgt bis zu 40 % des Betrags, welcher sich aus den förderfähigen Fixkosten lt. Tz. 1 bis 11 ergibt. Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und erhöht sich, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % erlitten haben. Die Fördersätze können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen:

Monate mit Umsatzeinbruch > oder = 50 %                              Höhe des Zuschlags
1. und 2. Monat Kein Zuschlag
3. Monat 25 %
4. Monat 35 %
ab dem 5. Monat 40 %


Verbesserter Eigenkapitalzuschuss:
Wenn in den Monaten Dezember 2021 und Januar 2022 ein durch corona-bedingter Umsatzrückgang von mind. 50 % vorgewiesen werden kann, kann im Rahmen der Überbrückungshilfe IV ein Zuschlag von bis zu 30 % als Eigenkapitalzuschuss beantragt werden.
Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss 50 %. Hier muss dann ein Umsatzeinbruch von 50 % im Dezember 2021 nachgewiesen werden können.
 

C)    Neustarthilfe PLUS
Im Rahmen der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, die im Zeitraum Juli bis September 2021 als auch für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 corona-bedingt einen Umsatzrückgang von mehr als 60 % gegenüber dem Zeitraum in 2019 aufweisen. Die Antragsfrist wurde ebenfalls bis 31. März 2022 verlängert.

1.    Förderhöhe
Die Neustarthilfe beträgt einmalig bis zu 50 % des dreimonatigen Referenzumsatzes 2019, maximal jedoch 4.500,00 EUR, und wird in einem Betrag (ohne Abschlagszahlung) ausbezahlt. Der dreimonatige Referenzumsatz stellt das Dreifache des Referenzumsatzes dar: Referenzumsatz = (Jahresumsatz 2019/ 12) x 3
Neustarthilfe PLUS = 0,5 x Referenzumsatz

Der Vorteil gegenüber der Überbrückungshilfe III PLUS besteht indes darin, dass die Neustarthilfe PLUS ohne Vorliegen von Fixkosten gewährt wird.
 
Wichtig: Die Neustarthilfe PLUS kann nicht beantragt werden, wenn die Überbrückungshilfe III PLUS in Anspruch genommen wird.

Mit der Neustarthilfe 2022 wird auch das Programm der Neustarthilfe für den Zeitraum von Januar bis März 2022 verlängert. 

Sollten Sie weitere Fragen zu den unterschiedlichen Hilfsprogrammen haben, wenden Sie sich bitte gerne an uns.