steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus

steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus

Aufgrund des anhaltenden Mangels an Mietwohnungen hat der Gesetzgeber steuerliche Anreize geschaffen, um insbesondere private Investoren zum Bau von zusätzlichen Mietwohnungen zu bewegen.

Was ist neu?
Eine Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten in Höhe von jährlich 5 % über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren zusätzlich zur linearen Abschreibung. Es entsteht somit ein Abschreibungsvolumen in Höhe von 28 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in den ersten vier Jahren.

Begünstigte Objekte?

  • Bei den begünstigten Objekten muss neuer Wohnraum geschaffen werden. Ob ein Neubau erstellt wird oder es zu einem Umbau, Anbau oder einer Aufstockung von bereits bestehenden Gebäudeflächen kommt, ist irrelevant. Wichtig dabei ist, dass dem Vermietungsmarkt erstmalig neue Wohnungen zu Verfügung gestellt werden. Eine Sanierung von bereits vorhandenem Wohnraum ist somit nicht begünstigt.
  • Die Vermietung erfolgt entgeltlich und zu (fremden) Wohnzwecken. Eine Eigennutzung wird hiermit ausgeschlossen.
  • Die Wohnung muss im Jahr der Fertigstellung und den folgenden 9 Jahren vermietet werden.

Begünstigte Personen?

  • Jede natürliche und juristische Person kann die Begünstigung in Anspruch nehmen.

Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten?

  • Die Baukosten dürfen maximal 3.000 € pro qm betragen. Übersteigen die Anschaffungskosten diese Obergrenze ist eine Förderung vollständig ausgeschlossen.
  • Die Förderhöchstgrenze liegt bei 2.000 € je qm. Bewegen sich die Anschaffungskosten in einem Bereich zwischen 2.000 – 3.000 € je qm, ist eine Sonderabschreibung dem Grunde nach möglich, die Bemessungsgrundlage der Sonderabschreibung ist jedoch gedeckelt auf 2.000 € pro qm.

Förderzeitraum?

  • Zeitlicher Rahmen: Die Förderung kann in Anspruch genommen werden für Baumaßnahmen für die der Bauantrag oder die Bauanzeige in einen Zeitraum vom 31.08.2018 – 31.12.2021 gestellt wurde.
  • Das Jahr der Fertigstellung ist nicht ausschlaggebend.

 

Fragen?
Wie werden gemischte genutzte Gebäude behandelt? Wie erfolgt die Beurteilung bei Vermietung an meine Kinder? Ich habe nachträglich Anschaffungskosten, was kann ich tun? Ich habe eine Wohnung im EU-Ausland, kann ich die Förderung in Anspruch nehmen?
Fragen über Fragen, kommen Sie gerne auf uns zu!