Sofortbürgschaften für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

Sofortbürgschaften für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie bringen insbesondere die kleinen Betriebe in eine existenzbedrohliche Lage. Aus diesem Grund können seit dem 15. Juli 2020 Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten die sogenannten „Sofortbürgschaften des Wirtschaftsministeriums und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg“ beantragen.
Mit dieser Sofortbürgschaft wird der Zugang zu Krediten erleichtert und die Betriebe werden mit der dringend notwendigen Liquidität versorgt.

Die Beantragung der Sofortbürgschaft kann auf zwei Wegen erfolgen:

Online über
https://sofortbuergschaft-bw.deermoeglicher.de/ 
 

  • bei positiver Prüfung erhalten Sie eine elektronische
    Vorabzusage füreine Sofort-bürgschaft in Höhe von
    90 % für einen Kredit bis zu 250.000 EUR der
    Bürgschaftsbank BaWü
  • Die Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet

Klassisch über Ihre Hausbank

  • Die Hausbank beantragt eine Bürgschaft in Höhe von 90 %
    für ein Darlehen bis zu 125.000 EUR

 

Im Anhang finden sie das dazugehörige Schreiben des Finanzministeriums.

Sollten Sie bei der Beantragung Hilfe benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu.