Neuerungen KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Neuerungen KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Die Bundesregierung legt ein weiteres Programm neben den bereits bestehenden Angeboten auf und beschließt für den Mittelstand den weitergehenden KfW-Schnellkredit. Damit soll eine sich abzeichnende zögerliche Kreditvergabe der Banken für den Mittelstand korrigiert werden. Beim KfW-Schnellkredit übernimmt der Staat  100  % der Kreditrisiken. Die Kreditlaufzeiten verlängern sich auf 10 Jahre. Auf die übliche Risikoprüfung durch die Banken soll verzichtet werden.

Nach den Informationen von BMF, BMWi und Bund KfW soll ein „Sofortkredit“ mittelständischen Unternehmen mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Mittelständisches Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten
  • Mindestens seit 01. Januar 2019 am Markt
  • Kreditvolumen pro Unternehmen bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahresumsatzes 2019
    • max. 800.000 Euro für Unternehmen mit Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbieter
    • max. 500.000 Euro für Unternehmen mit Beschäftigtenzahl von bis zu 50 Mitarbeiter
  • Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen
    • Gewinn in 2019              
      oder
    • ein Gewinn im Durchschnitt der letzten drei Jahre
  • Zinsatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre
  • Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW

Soweit Sie den Sofortkredit benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank auf.

Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten.