Mehr „Netto vom Brutto“- durch Nettolohnoptimierung

Mehr „Netto vom Brutto“- durch Nettolohnoptimierung

Gerade in Zeiten des Mangels an Fachkräften stellen sich Arbeitgeber oft die Frage, wie qualifizierte Arbeitnehmer geworben und an das Unternehmen gebunden werden können.

Geht es um das Thema „Nettolohnoptimierung“ sind wir als Steuerberater der erste Ansprechpartner, da das Steuerrecht viele verschiedene Optimierungsbausteine enthält, die es gezielt einzusetzen und zu kombinieren gilt.

 

Was ist zu beachten?
Wichtig ist die Kombination von lohnsteuerrechtlichen Begünstigungsnormen und sozialversicherungsrechtlichen Befreiungsvorschriften. Die meisten Optimierungen können nur durch die Zusätzlichkeit genutzt werden, denn oft greift die Steuerbefreiung nur, wenn die begünstigten Lohnkomponenten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.


Problem
Verringerung der Sozialleistungsansprüche durch Nettoentgeltoptimierung.

 

Beispiele Optimierungsbausteine

  • Waren- bzw. Dienstleistungsgutscheine
    44 €-Gutschein als klassischer Baustein der Nettolohnoptimierung
    ABER: hierbei handelt es sich um eine Freigrenze. Sobald die 44 € im Monat überschritten werden, ist der Gesamtbetrag der Lohnsteuer zu unterwerfen.
     
  • Erholungsbeihilfe
    Pauschalsteuersatz von 25 %, wenn Sie z. B. für einen Erholungsurlaub genutzt werden.
    Eine vierköpfige Familie kann z. B. jedes Jahr bis zu 364 € Erholungsbeihilfe beziehen
     
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
    Für die Förderung der Gesundheit können jährlich 500 € beitrags- und steuerfrei genutzt werden.
     
  • Betriebliche Altersvorsorge
    Beiträge können direkt aus dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers in die Altersvorsorge eingezahlt werden.
     

Vorsicht!
Ab 01.01.2020 plant die Bundesregierung durch das „Gesetz zur [...] Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ Steuersparmodelle, wie oben genannt, hart zu beschränken. Der Begriff der Geldleistung (nicht begünstigt) wird in Abgrenzung zum Sachbezug (begünstigt) neu definiert werden.


Möchten Sie hierzu genauere Informationen erhalten, kommen Sie gerne auf uns zu!