Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Grundstücke, Gebäude und Wohnungen für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden.

Der neue Grundsteuerwert Ihrer Immobilie ersetzt den bisherigen Einheitswert. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Wert, der nach vorgegebenen Regeln berechnet wird. Er entspricht nicht dem Marktwert. Für die Berechnung des Grundsteuerwerts existieren verschiedene Verfahren. Welches Verfahren angewendet wird, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich Ihre Immobilie befindet.

Sie können die für die Bewertung erforderlichen Daten selbst in www.elster.de erfassen und an das Finanzamt übermitteln. Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuerreform.de.

Alternativ unterstützen wir Sie gerne bei der steuerlichen Bewertung Ihrer Immobilie. Dazu bitten wir Sie, im ersten Schritt das Formular zur Grundsteuerreform auszufüllen und bis zum 30.06.2022 an uns zurückzusenden.

 

Ihr Ansprechpartner für Reutlingen, Gammertingen & Metzingen:
Sabine Euchner
Mail: grundsteuer-reutlingen@nat-ag.de
Telefon: 07121 32597-0
 

Ihr Ansprechpartner für Neuffen & Nürtingen:
Jürgen Stanger
Mail: grundsteuer-neuffen@nat-ag.de
Telefon: 07025 912978-0