Geplante Anpassung des Bewertungsgesetzes - Auswirkungen auf die Grundstückswerte

Geplante Anpassung des Bewertungsgesetzes - Auswirkungen auf die Grundstückswerte

Durch das derzeit sich im Gesetzgebungsverfahren befindliche Jahressteuergesetz 2022 („JStG 2022") soll auch eine Anpassung des Bewertungsgesetzes erfolgen. Es ist geplant die Bewertungen von Immobilien ab dem Übertragungszeitpunkt 01.01.2023 an die Immobilien-wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) anzupassen. Diese Anpassung hat eine Änderung der Bewertungsverfahren zur Folge. In manchen Fällen können die Änderungen dazu führen, dass der Wert von Immobilien für erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Zwecke deutlich steigt, d. h. die Immobilien zukünftig mit einem höheren Wert in die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung einfließen als nach den derzeit geltenden Regelungen.

Soweit möglich, sollten bereits geplante unentgeltliche oder teilentgeltliche Übertragungen noch bis zum 31.12.2022 vor dieser gesetzlichen Anpassung umgesetzt werden. 

Wir weisen darauf hin, dass der endgültige Gesetzeswortlaut erst nach Verabschiedung des Gesetzes finalisiert ist und daher die derzeitige Situation noch nicht endgültig beurteilt werden kann.