Corona-Update für Unternehmen

Corona-Update für Unternehmen

Auf nachstehende Punkte in Bezug auf beantragte Bundes- bzw. Landeszuschüsse und das Corona-Soforthilfepaket II möchten wir Sie aufmerksam machen:
 

1. Überprüfung des Liquiditätsengpasses

Der Bundes- bzw. Landeszuschuss konnte bereits im März 2020 beantragt werden. In diesem Antrag hatten Sie einen Liquiditätszeitraum von 3 Monaten zu beurteilen. Mit der Mai-Buchhaltung ist dieser Zeitraum verstrichen und nun ist es möglich, den angegebenen Liquiditätsengpass mit der Realität abzugleichen.

Bitte überprüfen Sie, ob Ihnen dieser Engpass, welchen Sie in Ihrem Antrag angegeben hatten, tatsächlich in dieser Höhe angefallen ist!

Wie bereits in unserem letzten Schreiben erwähnt, ist der Zuschuss zurückzuzahlen, wenn die Angaben im Antrag unrichtig waren. Außerdem darf keine Überkompensation des Liquiditätsengpasses erfolgen, d. h. sollte der beantragte Liquiditätsengpass rückwirkend zu hoch angesetzt worden sein, ist der entstandene Überschuss vollständig oder teilweise zurückzuzahlen.

Sollten Sie bezüglich der Überprüfung des Liquiditätsengpasses oder der Rückzahlung des Zuschusses Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an uns.

 

2. Corona-Soforthilfepaket II ist auf dem Weg

Die Haushaltskommission des Landes Baden-Württemberg hat sich am 19. Mai 2020 auf ein zweites Corona-Soforthilfepaket geeinigt. Die Einzelheiten des Pakets werden von den zuständigen Ministerien noch entwickelt. Sobald weitere Informationen zur Antragstellung vorliegen, informieren wir Sie sofort.

Auf folgende Eckpunkte des zweiten Corona-Soforthilfepakets hat sich die Haushaltskommission geeinigt:

  • 775 Mio. Euro zur Fortsetzung der Soforthilfe und Liquiditätszuschüsse für den Mittelstand
    Das Land Baden-Württemberg verlängert die Soforthilfe um weitere drei Monate.
     
  • 330 Mio. Euro für Gastronomie und Hotellerie
    Das Programm sieht eine einmalige Hilfe von 3.000 Euro pro Gasthaus, plus 2.000 Euro pro Vollzeitbeschäftigtem vor.
     
  • Kreditprogramme mit Tilgungszuschuss
    Der Tilgungszuschuss der L-Bank soll wie Eigenkapital wirken und es den Hausbanken deutlich leichter machen, Kredite zu gewähren.
     

Der Tilgungszuschuss zum Liquiditätskredit ergänzt die bestehenden KfW-Sonderprogramme. Er richtet sich zum einen an kleine und junge Unternehmen, die nicht vom KfW-Schnellkredit umfasst sind und zum anderen an den industriellen Mittelstand mit bis zu 500 Mitarbeitern.

Um den Liquiditätskredit beantragen zu können, müssen Unternehmen unter anderem über ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und einen prognostizierten krisenbedingten Umsatzrückgang von 15 Prozent in diesem Jahr aufweisen.

Die Einigung in der Haushaltskommission am 19. Mai 2020 war ein Grundsatzbeschluss. Die zuständigen Ministerien arbeiten jetzt mit Hochdruck die Details aus, um die Hilfsprogramme schnellstmöglich an den Start zu bringen.

Wir informieren Sie gerne über alle Neuigkeiten!