Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023

Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023

Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmern erforderlich.

Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. 

Folgende Beitragssätze gelten ab diesem Zeitpunkt:
 

Beitrag für Gesamtbeitrag      Arbeitnehmer      Arbeitgeber     
Kinderlose 4,00 % 2,30 % 1,70 %
Eltern mit einem Kind 3,40 % 1,70 % 1,70 %
Eltern mit 2 Kindern 3,15 % 1,45 % 1,70 %
Eltern mit 3 Kindern 2,90 % 1,20 % 1,70 %
Eltern mit 4 Kindern 2,65 % 0,95 % 1,70 %
Eltern mit 5 und mehr Kindern      2,40 % 0,70 % 1,70 %


Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.


Notwendige Vorbereitungen für Sie als Arbeitgeber zum 01.07.2023

Sie als Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Elterneigenschaft, die Anzahl der Kinder und deren Alter in geeigneter Form gegenüber den beitragsabführenden Stellen (Lohnabrechnung) nachzuweisen, wenn diese Angaben nicht bereits aus anderen Gründen bekannt sind (vgl. § 55 Abs. 3 S. 6 SGB XI neu). Davon ausgenommen sind geringfügig und kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer. Selbstzahler müssen die Elterneigenschaft gegenüber der Pflegekasse nachweisen.

Wir haben Ihnen ein Musteranschreiben und eine Dokumentation zum Nachweis der Elterneigenschaft zur Weitergabe an Ihre Arbeitnehmer im Download-Bereich zur Verfügung gestellt. Bitte lassen Sie uns den ausgefüllten Nachweis der Elterneigenschaft, sowie die dazugehörigen Kopien (z. B. Geburtsurkunde) Ihrer Arbeitnehmer bis spätestens zur Lohnabrechnung Juli 2023 per E-Mail oder per Beleg-Upload bei Lohn-Unterlagen in DATEV Unternehmen Online zukommen, damit eine korrekte Abrechnung der PV-Beiträge ab 07/2023 sichergestellt und Nachberechnungen vermieden werden können.

Werden Kinder nach dem 30.06.2023 geboren, bitten wir Sie, einen Nachweis der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) unaufgefordert zuzusenden.