Baukindergeld

Baukindergeld

Was genau ist das Baukindergeld und kann auch meine Familie davon profitieren?

 

Baukindergeld: Das Wichtigste in Kürze

Mit dem sogenannten Baukindergeld will die große Koalition den Wohnungsbau ankurbeln und Familien mit Kindern unter die Arme greifen. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann den staatlichen Zuschuss beantragen.

Das Baukindergeld ist ein finanzieller Zuschuss vom Staat, der Familien beim Kauf oder Bau von Wohneigentum unterstützen soll. Der Zuschuss beträgt 12.000 € und wird über zehn Jahre mit 1.200 € jährlich ausbezahlt. Dafür muss die Familie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:

  • Gefördert wird der erstmalige Neubau bzw. der erstmalige Erwerb von Wohnungseigentum in Deutschland. Voraussetzung hierbei ist die Eigennutzung durch die Familie. Besitzt die Familie bereits eine Immobilie, besteht kein Anspruch auf Baukindergeld.
  • Der unterschriebene Kaufvertrag beziehungsweise die Baugenehmigung muss zwischen dem 01.01.2018 und dem 01.12.2020 unterzeichnet bzw. erteilt werden.
  • Den Antrag können Paare oder Alleinerziehende mit Anspruch auf Kindergeld stellen. Dies ist gegeben, soweit das Kind minderjährig ist und zusammen mit den Eltern in der Immobilie wohnt.
  • Der Antrag muss spätestens drei Monate nach dem Einzug gestellt werden.
  • Zu beachten ist ebenfalls, dass das jährliche zu versteuernde Haushaltseinkommen maximal 90.000 € betragen darf. Dieses erhöht sich für jedes weiteres Kind unter 18 Jahre um 15.000 €.