Stärkung von Vereinen und des Ehrenamts

Stärkung von Vereinen und des Ehrenamts

Zum 01.01.2021 wurde das Gemeinnützigkeitsrecht teilweise abgeändert bzw. angepasst. Hierzu zählen auch diverse Pauschalen, die das Ehrenamt stärken sollen. Durch die Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass der Einsatz für andere und Teamwork sehr wichtig sind. Vereine sollen mehr unterstützt und bevorteilt werden.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

•    die Übungsleiterpauschale wird von 2.400 Euro auf 3.000 Euro angepasst,
•    die Ehrenamtspauschale wird von 720 Euro auf 840 Euro erhöht,
•    der vereinfachte Spendennachweis bis zu einem Betrag von 300 Euro wird ermöglicht (bisher 200 Euro),
•    die Einnahmegrenze des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für gemeinnützige Organisationen wird auf 45.000 Euro erhöht,
•    die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften wird abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet sowie
•    die Zwecke "Klimaschutz", "Freifunk" und "Ortsverschönerung" als gemeinnützig eingestuft.

Sie haben weitere Fragen hierzu? Dann wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns!