Zum 01.01.2021 wurde das Gemeinnützigkeitsrecht teilweise abgeändert bzw. angepasst. Hierzu zählen auch diverse Pauschalen, die das Ehrenamt stärken sollen. Durch die Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass der Einsatz für andere und Teamwork sehr wichtig sind. Vereine sollen mehr unterstützt und bevorteilt werden.
Folgende Änderungen wurden beschlossen:
• die Übungsleiterpauschale wird von 2.400 Euro auf 3.000 Euro angepasst,
• die Ehrenamtspauschale wird von 720 Euro auf 840 Euro erhöht,
• der vereinfachte Spendennachweis bis zu einem Betrag von 300 Euro wird ermöglicht (bisher 200 Euro),
• die Einnahmegrenze des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für gemeinnützige Organisationen wird auf 45.000 Euro erhöht,
• die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften wird abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet sowie
• die Zwecke "Klimaschutz", "Freifunk" und "Ortsverschönerung" als gemeinnützig eingestuft.
Sie haben weitere Fragen hierzu? Dann wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns!