Die Auswirkungen der Corona-Pandemie bringen insbesondere die kleinen Betriebe in eine existenzbedrohliche Lage. Aus diesem Grund können seit dem 15. Juli 2020 Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten die sogenannten „Sofortbürgschaften des Wirtschaftsministeriums und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg“ beantragen.
Mit dieser Sofortbürgschaft wird der Zugang zu Krediten erleichtert und die Betriebe werden mit der dringend notwendigen Liquidität versorgt.
Die Beantragung der Sofortbürgschaft kann auf zwei Wegen erfolgen:
Online über
| Klassisch über Ihre Hausbank
|
Im Anhang finden sie das dazugehörige Schreiben des Finanzministeriums.
Sollten Sie bei der Beantragung Hilfe benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu.