Neues zur Elektromobilität

Neues zur Elektromobilität

Die Bundesregierung möchte mehr Elektrofahrzeuge auf die Straße bringen und hat deshalb einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem der Kauf von Elektrofahrzeugen steuerlich attraktiver werden soll.

Lieferfahrzeuge
Die Anschaffung von Lieferfahrzeugen die rein elektrisch betrieben werden, soll im Anschaffungsjahr mit einer Sonderabschreibung von 50 % der Anschaffungskosten zusätzlich zur regulären Abschreibung gefördert werden. Vorgesehen ist eine Befristung von 2020 bis 2030.

Firmenwagen
Die Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der privaten PKW Nutzung für Elektro- und Hybridfahrzeuge wird über den 31.12.2021 hinaus bis zum 31.12.2030 verlängert.

Ladevorrichtung
Gestattet der Arbeitgeber das Aufladen von Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb, so ist der sich daraus ergebende Vorteil steuerfrei. Auch hier wird die Frist bis Ende 2030 verlängert.

Weitere Maßnahmen

Jobtickets
Bisher konnte der Arbeitgeber schon Jobtickets steuerfrei an seine Arbeitnehmer überlassen. Das hatte zur Folge, dass dieser Vorteil auf die Entfernungspauschale angerechnet wurde. Künftig kann dieser Vorteil mit 25 % pauschal versteuert werden, sodass dann die Anrechnung auf die Entfernungspauschale entfällt.

Fahrräder
Die Steuerfreiheit für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrades (sowohl Elektrofahrräder als auch herkömmliche) wird ebenfalls bis Ende 2030 verlängert.

Es wird allgemein angenommen, dass im Gesetzgebungsverfahren keine wesentlichen Änderungen ergeben werden.

Haben Sie hierzu noch Fragen oder benötigen weitere Informationen, dann kommen Sie gerne auf uns zu!