Mietraumförderung

Mietraumförderung

Wer Sozialwohnungen baut, kann Zuschüsse vom Staat erhalten:

 

Mehr bezahlbarer Wohnbau muss her – wer Sozialmietwohnungen baut oder kauft kann dafür nun langfristig Zuschüsse erhalten.

Ob Wohnungsunternehmer, Körperschaft des öffentlichen Rechts oder Privatperson – wer Sozialmietwohnungen baut oder Mietwohnungen erwirbt, kann staatliche Zuschüsse und zinslose Darlehen erhalten. Die Basisförderung kann je nach Wahl des Förderungsempfängers über 10, 15, 25 oder 30 Jahre für den Bau oder Erwerb sowie für Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. An Baukosten wird ein Festbetrag von 3.000 € pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche berücksichtigt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bis zu 80 Prozent der Kosten über ein zinsloses Darlehen zu finanzieren. Bei den berücksichtigungsfähigen Kosten unterscheidet der Staat zwischen Baukosten und Grundstückkosten.

Die Voraussetzungen für die Förderung im Überblick:

  • Die Wohnungen dürfen nur an Personen vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein haben oder im Rahmen des ambulanten betreuten Wohnens gefördert werden.
  • Die festgelegte Wohnungsfläche und die Miet- und Belegungsbindung sind einzuhalten.
  • Die Miet- und Belegungsbindung der geförderten Objekte kann 10, 15, 25 oder 30 Jahre betragen. Liegt die Miete um 34 % oder mehr unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, erhält der Eigentümer einen Ergänzungszuschuss zur Basisförderung. Dieser beträgt bei 10 Jahren Miet- und Belegungsbindung 335 € pro Quadratmeter.