Frist zur Kassenumrüstung verlängert

Frist zur Kassenumrüstung verlängert

Wie Sie sicherlich bereits wissen, besteht grundsätzlich seit 01.01.2020 die Pflicht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem, sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen, durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind, sogenannte manipulationssichere Kassensysteme.

Da diese Umrüstung sowohl kosten- als auch zeitintensiv ist, wurde vom Bundesfinanzministerium (kurz BMF) in diesem Zusammenhang eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.09.2020 erlassen. Eine Verlängerung dieser Regelung über den 30.09.2020 lehnt das BMF jedoch ab.

Nun haben einige Bundesländer, unter anderem auch Baden-Württemberg, aufgrund der Corona-Krise eigene Härtefallregelungen erlassen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31.03.2021 zu verlängern.

Voraussetzung für die Verlängerung der Frist:
Die Umrüstung der Kasse ist bis zum 30.09.2020 nicht möglich gewesen, aber es wurde vor dem 01.10.2020 eine verbindliche Bestellung einer sogenannten manipulationssicheren Kasse abgegeben bzw. ein Auftrag ausgesprochen.

Im Anhang finden Sie das dazugehörige Schreiben des Finanzministeriums, sowie das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.

Sollten Sie Fragen haben oder Ihr Unternehmen in einem anderen Bundesland als Baden-Württemberg ansässig sein, wenden Sie sich gerne an uns.