Das Finanzamt und die Belege

Das Finanzamt und die Belege

Von der Vorlage- zur Vorhaltepflicht: Weniger Papierkram für Steuerzahler.

Steuererklärungen sollen schneller bearbeitet werden – darauf zielt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ab. Ein Aspekt: Mit der Steuererklärung müssen keine Belege mehr eingereicht werden. Das Finanzamt kann jedoch Belege anfordern, daher muss der Steuerzahler diese vorhalten. Welche Belege fordert das Finanzamt typischerweise an und können Sie das Risiko reduzieren?

 

Bisher musste eine Fülle von Belegen zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Durch das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ ist eine bisher wenig beachtete Änderung eingetreten. Die Belege zur Steuererklärung müssen grundsätzlich nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden, sondern nur noch für eine eventuelle Beleganforderung vorgehalten werden (Wechsel von der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht).

 

Belege für bedeutende Sachverhalte
Ob Belege angefordert werden, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Die Anforderungen an die Belegvorlage steigen mit der steuerlichen Bedeutung des Sachverhalts. Danach ist ein steuerlicher Sachverhalt dann bedeutend, wenn er neu, erstmalig oder einmalig ist (zum Beispiel erstmalige Geltendmachung eines Behindertenpauschbetrags), sich gegenüber dem Vorjahr erheblich verändert hat (zum Beispiel ein bisher vollständig vermietetes Wohnhaus wird teilweise an die Kinder unentgeltlich überlassen) oder eine erhebliche steuerliche Auswirkung hat (eine bisher vermietete Wohnung wird nach dem Auszug des Mieters mit erheblichem Aufwand vollständig renoviert).

 

Lässt sich die Chance einer Beleganforderung beeinflussen?

Die Beleganforderung ist und bleibt Ermessenssache. Allerdings ist es empfehlenswert, die in den Formularen vorhandene Einzelaufgliederung stärker zu nutzen und so die Nachforderung von Belegen durch die Finanzämter womöglich zu reduzieren.

 

Aktueller Schwerpunkt: Spenden

Daneben setzen die Finanzämter jährlich Schwerpunkte bei der Beleganforderung. Derzeit fordern sie zum Beispiel bei der Geltendmachung von Spenden verstärkt die Zuwendungsbestätigungen an.

Generell sollen Maßnahmen wie der Wechsel von der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht die Bearbeitung der Steuererklärungen beschleunigen. Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Finanzämter dies umsetzen.