Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Aufgrund der Corona-Krise wird es vielen Ausbildungsbetrieben erschwert, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von Morgen auszubilden. Daher wurde das neue Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ der Bundesagentur für Arbeit ins Leben gerufen.
 

Ziele des Förderprogramms:
-    Ausbildungsplätze erhalten (durch sog. Ausbildungsprämie)
-    zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (durch sog. Ausbildungsprämie plus)
-    Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (durch Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
-    Übernahme bei Insolvenzen fördern (durch Übernahmeprämie)
 

Wer ist antragsberechtigt?
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die erheblich von der Corona-Krise betroffen sind. Erheblich betroffen sind in diesem Zusammenhang Unternehmen, die

-    in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet haben oder
-    in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 60 % haben
 

Welche Förderungen gibt es?
1.    Ausbildungsprämie
Die Ausbildungsprämie kann für ein Ausbildungsverhältnis oder mehrere Ausbildungsverhältnisse beantragt werden, die frühestens im August 2020 vereinbart wurden. Zusätzliche Voraussetzung hierfür ist, dass das Niveau an abgeschlossenen Ausbildungsverträgen mit den Vorjahren vergleichbar ist.

    Prämie in Höhe von 2.000 EUR pro Ausbildungsverhältnis

2.    Ausbildungsprämie Plus
Sollten mehr Ausbildungsverträge als in den Vorjahren abgeschlossen werden und die Voraussetzungen der Ausbildungsprämie (siehe 1.) vorliegen, dann kann die Ausbildungsprämie Plus beantragt werden.

    Prämie in Höhe von 3.000 EUR pro Ausbildungsverhältnis

3.    Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
Zur Vermeidung von Kurzarbeit im Ausbildungsverhältnis, kann ein Ausbildungszuschuss beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen bereits Kurzarbeit angemeldet hat und der Arbeitsausfall mindestens 50 % beträgt. Allerdings muss die laufende Ausbildungstätigkeit fortgesetzt werden, der Auszubildende darf nicht in Kurzarbeit sein.

    Zuschuss von 75 % der Ausbildungsvergütung (brutto) für August bis Dezember 2020

4.    Übernahmeprämie
Übernehmen Sie ein Ausbildungsverhältnis eines anderen Unternehmens, das aufgrund der Corona-Krise Insolvenz beantragen musste, erhalten Sie eine sogenannte Übernahmeprämie

    Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 EUR pro Ausbildungsverhältnis
 

Wie kann diese Förderung beantragt werden?
Der Antrag auf Förderung wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (IHK, Kammer, etc.). Außerdem muss eine sogenannte Deminimis-Erklärung abgegeben und ein Leistungsbescheid zum KUG eingereicht werden.
 

Was nun?
Sie sind antragsberechtigt und möchten diese Förderung beantragen? Zögern Sie nicht! Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir prüfen die Antragsvoraussetzungen und stellen gerne den Antrag für Sie.