Aktuelle Information zum Förderprogramm Soforthilfe

Aktuelle Information zum Förderprogramm Soforthilfe

Baden-Württemberg
Gewerbliche Unternehmen die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, aber auch Sozialunternehmen die am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe sind grundsätzlich förderungswürdig. Unterschieden wird nach der Anzahl der Beschäftigten. Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten und Soloselbständige werden nur gefördert, wenn sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen mindestens aber ein Drittel des Nettohaushaltseinkommen bestreiten. Wie das bei einem mehrgliedrigen Kleinstunternehmen gehandhabt wird ist Gegenstand einer Anfrage unserer Kanzlei an das Wirtschaftsministerium Ba-Wü.

Gefördert wird die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und die Überbrückung von Liquiditätsengpässen durch laufende Betriebskosten, wie Miete, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten etc. von 3 Monaten.

Engpässe, die bereits vor dem 11.03.2020 entstanden sind, werden nicht berücksichtigt.

 

Die Soforthilfe ist begrenzt auf:

9.000 EUR für antragsberechtigte Soloselbständige und Antragsberechtigte
mit bis zu 5 Beschäftigte,

15.000 EUR für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten

30.000 EUR für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Und es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Die Obergrenze entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch.

Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, d. h. Vollzeitbeschäftigte werden mit 1 gezählt und Teilzeitbeschäftigte mit dem entsprechenden Bruchteil. Auszubildende werden nicht gerechnet.

Anträge können ab Mittwoch 25. März abends bei den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern gestellt werden, auch wenn Sie nicht Mitglieder der Kammern sind.

Die bereitzuhaltenden Unterlagen und Informationen finden Sie in der Anlage.

 

Bund
Die Maßnahmen des Bundes werden voraussichtlich heute (25.03.2020) im Bundestag und am Freitag (27.03.2020) beschlossen und können dann umgesetzt werden. Wir werden Sie zeitnah darüber unterrichten.

Wenn Sie unsere Unterstützung benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu. Bitte wenden Sie sich an Ihren gewohnten Ansprechpartner oder an die Zentrale, wenn dieser nicht erreichbar ist.