Was ist wenn ich einmal nicht mehr bin?

Wenn Sie Ihre Nachfolge heute schon regeln, können Sie später gelassen älter werden. Vor allem aber nutzen Sie die Möglichkeit, den Übergang aktiv zu gestalten. Schließlich geht es um Ihr Vermögen oder sogar Ihr Lebenswerk. Worauf kommt es Ihnen dabei an?

Ausgehend von Ihren Wünschen prüfen wir gemeinsam denkbare Modelle für Nachfolge oder Erbschaft. Damit diese steuerlich und rechtlich aus einem Guss sind, ziehen wir bei Bedarf Fachanwälte aus unserem Netzwerk hinzu.

 

Verschenken und Vererben

Sie treibt die Frage um, wie Sie Ihr Vermögen gerecht zwischen Ihren Kindern aufteilen? Sie haben geerbt und wollen nicht nur die Erbschaftsteuererklärung abgeben, sondern sich dazu in steuerlicher Hinsicht beraten lassen? Sie planen Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten an Ihre Erben weiterzugeben, eventuell mit Nießbrauchsrecht? Sie möchten sicher gehen, dass Ihr Testament im Einklang mit dem Gesellschaftsvertrag steht? Sie denken darüber nach, eine Stiftung zu gründen?
Das Thema Erben und Vererben wirft viele Fragen auf, die je nach persönlicher Situation ganz unterschiedlich sind. Daher ist auch von steuerlicher Seite eine Gestaltungsberatung wichtig und sinnvoll. So können Sie sicherstellen, dass sich Ihre Belange und Vorstellungen tatsächlich in der Realität umsetzen lassen.

 

Unternehmensbewertung und Übergabe

„Was ist die Firma denn Wert?“. Eine Frage, die häufig im Raum steht, bevor ein Unternehmen weitergeben wird. Bei der Bewertung eines Unternehmens kommt es nicht nur auf betriebswirtschaftliches Wissen an, sie erfordert auch eine große Portion Fingerspitzengefühl. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass diese Frage gerade innerhalb einer Familie behutsam und professionell gehandhabt werden muss. Daher unterstützen wir Sie partnerschaftlich bei der Bewertung als auch während der Übergabe Ihres Unternehmens. Zahlungsmodalitäten wie zum Beispiel Einmalzahlungen oder Renten bewerten wir für Sie unter steuerlichen Aspekten.

 

Den Betrieb wandeln oder weitergeben

Geht es um die Unternehmensnachfolge, so sind Umwandlungen und Umstrukturierungen wichtige Instrumente bei der Gestaltung Ihrer erbschaft- und schenkungsteuerlichen Angelegenheiten. Egal, ob Sie Ihren Betrieb vererben oder verkaufen möchten: Stellen Sie die Weichen dafür so früh wie möglich, nicht erst wenn ein potenzieller Käufer vor der Tür steht. Denn aus steuerlicher Sicht spielen scheinbar nichtige Details oft eine gewichtige Rolle. Ein Beispiel ist das Thema Pensionsrückstellungen in einer GmbH. Diese kommen nicht nur Ihren Mitarbeitern zugute, sie senken auch die Steuerlast des Unternehmens.

Jedoch erschweren Sie den Verkauf enorm, weshalb Sie rechtzeitig abgebaut werden sollten.
Weitere Aspekte zum Thema Betriebsnachfolge finden Sie auch auf der Seite Umstrukturierungsberatung.

Ob Sie selbst erben oder die Nachfolgeregelung vorausschauend planen wollen: Sprechen Sie mit unseren Nachfolge-Experten über die steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

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